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Dauerschuldzinsen
Entgelte für bestimmte Arten längerfristigen Fremdkapitals, die bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage des Kreditnehmers dem Gewinn zur Hälfte hinzugerechnet werden. Leasing-Raten sind keine Dauerschuldzinsen und mindern die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage des Leasing-Nehmers folglich in voller Höhe. Im Zuge der Refinanzierung beim Leasing-Geber anfallende Dauerschuldzinsen unterliegen jedoch dort der hälftigen Hinzurechnung.
Degressive Leasing-Raten
Hierunter versteht man die Vereinbarung von während der Vertragslaufzeit abnehmenden Leasing-Raten. Im Mobilien-Leasing wird dies in gewissen Grenzen auch steuerlich anerkannt. Im Immobilien-Leasing setzt die steuerliche Anerkennung voraus, dass die Leasing-Raten während der Vertragslaufzeit geändert werden können (z. B. im Zuge einer Konversion). Andernfalls sind die degressiven Raten für steuerliche Zwecke durch Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten zu linearisieren.
Dienst-/Firmenwagen-Leasing
Dienstwagen werden häufig geleast, oftmals im Rahmen von Full-Service oder Flottenverträgen. Die Überlassung eines Dienstwagens an Arbeitnehmer zur privaten Mitbenutzung unterliegt ebenso wie die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer der Einkommensteuerpflicht und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist.
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