Unser Leasinglexikon vermittelt Ihnen wichtige Sachverhalte und Informationen rund um das Thema Leasing. Ideal, um sich über Leasing zu informieren. Klicken Sie auf einen Buchstaben, um die Begriffserläuterungen zu erreichen.
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Eigentum
Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über Sachen und Rechte. Der Eigentümer kann über diese in jeder Hinsicht verfügen, sofern dadurch nicht gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen sowie weitere Rechte anderer Personen verletzt werden.
Der Leasinggeber ist Eigentümer des Leasingobjekts. Durch den Leasingvertrag werden seine Eigentumsrechte jedoch zugunsten des Besitzers, also des Leasingnehmers, eingeschränkt.
Eintritt in die Bestellung
Häufig hat der potenzielle Leasing-Nehmer den Leasing-Gegenstand bereits vor Abschluss eines Leasing-Vertrages beim Lieferanten bestellt. In diesem Fall kann der Leasing-Geber nach Vertragsschluss in die Bestellung des Leasing-Nehmers eintreten, mit der Folge, dass dessen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag mit dem Lieferanten vollständig auf ihn übergehen. Voraussetzung für den Eintritt in die Bestellung ist die Zustimmung des Lieferanten Bestellung.
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