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Finance Lease
Leasing-Verhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am Leasing-Objekt verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasing-Nehmer übergehen, werden unter IAS/IFRS als Finance Lease (unter US-GAAP als Capital Lease) bezeichnet. Dies wird anhand bestimmter Kriterien beurteilt ( Internationale Leasing-Bilanzierung). Die bilanzielle Zurechnung des Leasing-Objekts erfolgt beim Leasing-Nehmer, der das Objekt in seiner Bilanz aktiviert und abschreibt. Finance Lease darf nicht verwechselt werden mit deutschem Finanzierungs-Leasing, bei dem die bilanzielle Zurechnung regelmäßig beim Leasing-Geber erfolgt.

Finanzierung
Der Begriff der Finanzierung umfasst alle Maßnahmen zur Beschaffung von Finanzmitteln für eine Unternehmung. Leasing kann zum Bereich der Fremdfinanzierung gerechnet werden, da der Leasinggeber durch Zahlung der Leasingraten eine Rückzahlung und Verzinsung seines eingesetzten Kapitals erhält. Im Gegensatz zur Miete, bei der das wesentliche Element die Nutzungsüberlassung ist, steht beim Leasing daneben das Finanzierungselement.

Finanzierungsleasing
Als Finanzierungs-Leasingverträge werden im allgemeinen Verträge mit unkündbarer Grundmietzeit bezeichnet. Hierbei decken die zu entrichtenden Raten mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers. Oder aber die Leasingraten decken nur einen Teil der Kosten, wobei die Restamortisation durch Veräußerung des Leasingobjekts und eventuelle Ausgleichszahlungen des Leasingnehmers erfolgt. Das Investitions- und Objektrisiko trägt der Leasingnehmer.

Flotten-Leasing
Vom Flotten-Leasing spricht man in der Regel, wenn ein Unternehmen mehr als zehn Kraftfahrzeuge least. Oftmals kommt hier auch das Full-Service-Leasing zur Anwendung. Hierbei übernimmt der Leasing-Geber den technischen Service und nicht selten die gesamte Administration des Fuhrparks (Fuhrparkmanagement). Gebräuchlich sind bei der Gestaltung der Konditionen das offene und das geschlossene Kalkulationssystem, die sich danach unterscheiden, ob eine Einzelkostenabrechnung erfolgt oder ob eine pauschale Abrechnung mit dem Leasing-Nehmer vereinbart ist.

Fonds-Leasing
Fonds-Leasing dient als Modell zur Finanzierung großvolumiger Investitionen. Eine für die Durchführung einer Leasing-Transaktion gegründete Fonds-Gesellschaft erwirbt den Leasing-Gegenstand und vermietet ihn an den Leasing-Nehmer. Die Refinanzierung dieser Fonds-Gesellschaft erfolgt u. a. über die Aufbringung privaten Eigenkapitals. Derartige Fonds sind darauf ausgerichtet, dem Leasing-Nehmer besonders günstige Finanzierungskonditionen zu verschaffen.

Forfaitierung
Die Forfaitierung (echter Forderungsverkauf) ist eine Art der Refinanzierung von Leasing-Gesellschaften, bei der die Leasing-Gesellschaft die zukünftig fällig werdenden Forderungen aus einem Leasing-Vertrag an einen Dritten, häufig an ein Kredit-Institut, verkauft. Dabei haftet die Leasing-Gesellschaft nur für den Bestand und die Einredefreiheit der Forderung (Veritätshaftung); das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Leasing-Nehmers als Schuldner geht auf den Forderungskäufer über (Bonitätshaftung).

Full-Service-Leasing
Full-Service-Leasing liegt vor, wenn im Zusammenhang mit einem Leasing-Vertrag ein Servicevertrag abgeschlossen wird, der umfassende Dienstleistungen rund um das Leasing-Objekt beinhaltet. Weit verbreitet sind Full-Service-Leasing-Verträge im Fahrzeugbereich (z. B. Tankkarte, Wartung, Reparatur, Reifen usw.), im Büromaschinen- und EDV-Leasing (z. B. Wartung, Verbrauchsmaterialien etc.) sowie im Immobilien-Leasing (z.B. Facility- und Baumanagement).

Fälligkeit von Leasing-Raten
Nach Abnahme des Leasing-Objektes durch den Leasing-Nehmer beginnen die Vertragslaufzeit und die Verpflichtung des Leasing-Nehmers zur Zahlung von Leasing-Raten. Diese sind überwiegend monatlich, aber auch vierteljährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug.

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