Unser Leasinglexikon vermittelt Ihnen wichtige Sachverhalte und Informationen rund um das Thema Leasing. Ideal, um sich über Leasing zu informieren. Klicken Sie auf einen Buchstaben, um die Begriffserläuterungen zu erreichen.
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Instandhaltung
Nach §§ 535, 536 BGB treffen den Vermieter Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten am Mietobjekt. Er muss das Objekt in einwandfreiem Zustand halten. Andernfalls hat der Mieter das Recht, die Mietraten entsprechend zu kürzen. Es entspricht dem Finanzierungscharakter des Leasingvertrages, dass hier die Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten auf den Leasingnehmer übertragen werden.
Beim Leasinggeschäft ist also der Leasingnehmer dafür verantwortlich, dass sich das Leasingobjekt in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand befindet.
Investitionsrisiko
Hierunter versteht man das mit jeder Investition verbundene Risiko, das eingesetzte Kapital und die erwartete Rendite nicht zu erwirtschaften. Beim herkömmlichen Finanzierungs-Leasing trägt dieses Risiko im Wesentlichen der Leasing-Nehmer, der gegenüber dem Leasing-Geber zur Vollamortisation verpflichtet ist. Demgegenüber trägt beim Operating-Leasing der Leasing-Geber einen wesentlichen Teil des Investitionsrisikos, da er selbst die Vollamortisation durch die Nachverwertung des Leasing-Objektes sicherstellen muss.
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