Unser Leasinglexikon vermittelt Ihnen wichtige Sachverhalte und Informationen rund um das Thema Leasing. Ideal, um sich über Leasing zu informieren. Klicken Sie auf einen Buchstaben, um die Begriffserläuterungen zu erreichen.
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Mehrerlös
Bei manchen Leasingverträgen wird der Mehrerlös zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer geteilt.
Bei diesen Verträgen amortisiert der Leasingnehmer während der Leasingzeit nicht die gesamten Kosten des Leasinggebers. Nach Ablauf der Leasingzeit wird das Leasingobjekt am Markt veräussert. Ist der Veräußerungserlös geringer als der zur Deckung der Kosten des Leasinggebers vereinbarte Restwert, so muss der Leasingnehmer die Differenz begleichen.
Übersteigt der Veräußerungserlös dagegen diese Summe, so bezeichnet man den übersteigenden Betrag als Mehrerlös. Von diesem Mehrerlös erhält der Leasingnehmer 75%, der Leasinggeber 25%.
Miete
Reine Nutzungsüberlassung gegen Entgelt, kein Erwerb des Objekts durch den Mieter. Vermieter trägt Investitions- und Objektrisiko.
Mietkauf
Beim Mietkauf räumt der Mietverkäufer dem Mietkäufer das Recht ein, die Mietkaufsache innerhalb einer bestimmten Frist zu einem vorher bestimmten Preis zu erwerben, wobei die bis dahin gezahlten Mieten auf den Kaufpreis angerechnet werden. Anders als im Finanzierungs-Leasing erfolgt beim Mietkauf die Aktivierung der Mietkaufsache sofort beim Mietkäufer.
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