Unser Leasinglexikon vermittelt Ihnen wichtige Sachverhalte und Informationen rund um das Thema Leasing. Ideal, um sich über Leasing zu informieren. Klicken Sie auf einen Buchstaben, um die Begriffserläuterungen zu erreichen.
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Objekte
Nahezu alle mobilen Objekte sind leasingfähig. Voraussetzung ist, dass sie selbständig nutzbar und fungibel sind und ihre Beschaffenheit eine Verwertung an Dritte ermöglicht.
Objektgesellschaft
Im Immobilien- und Großmobilien-Leasing werden in der Regel für jedes Objekt eigenständige Objektgesellschaften gegründet. Die Objektgesellschaft ist wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer und Vermieter des Leasing-Objekts. Sie übernimmt die komplette Leasing-Geberfunktion von der Anschaffung/Errichtung über die Finanzierung und Vermietung bis hin zur Verwertung des Objektes.
Objektprüfung
Die Objektprüfung ist für die Risikobeurteilung bei der Entscheidung über Leasing-Engagements von zentraler Bedeutung. Der Leasing-Geber hat ein elementares Interesse, möglichst werthaltige und fungible Objekte zu verleasen.
Operating-Leasing
Die unter IAS/IFRS und US-GAAP gebräuchliche Bezeichnung für Leasing-Verhältnisse, die nach bestimmten Klassifizierungskriterien (Internationale Leasing-Bilanzierung) nicht als Finance bzw. Capital Leases anzusehen sind, ist Operating Lease. Bei diesen Leasing-Geschäften wird das Leasing-Objekt dem Leasing-Geber zugerechnet, der es in seiner Bilanz aktiviert und abschreibt. Nach deutschem Verständnis steht dieser Begriff allgemein für Leasing-Verträge, bei denen der Leasing-Geber das Risiko der Vollamortisation trägt. Die Vollamortisation tritt hier erst durch nachfolgende Leasing-/Mietzeiten oder Objektverwertungen ein. Dieser Sektor ist gegenwärtig verstärkt im IT- und PKW-Leasing-Bereich anzutreffen.
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