Unser Leasinglexikon vermittelt Ihnen wichtige Sachverhalte und Informationen rund um das Thema Leasing. Ideal, um sich über Leasing zu informieren. Klicken Sie auf einen Buchstaben, um die Begriffserläuterungen zu erreichen.
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Restwert
Bei vielen Leasingvertragsgestaltungen amortisiert der Leasingnehmer während der Leasingzeit nur einen Teil der Kosten des Leasinggebers. Im Leasingvertrag mit Andienungsrecht wird deshalb ein Restwert kalkuliert. Leasingraten plus kalkulierter Restwert ergeben eine Vollamortisation beim Leasinggeber. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die Erzielung des Restwertes dem Leasinggeber gegenüber sicherzustellen.
Rückgabepflicht
Nach Beendigung des Leasing-Vertrages hat der Leasing-Nehmer das Leasing-Objekt an den Leasing-Geber zurückzugeben. Der Leasing-Geber ist nach wie vor juristischer Eigentümer des Leasing-Objektes. Kommt der Leasing-Nehmer dieser Pflicht nicht nach, kann die Leasing-Gesellschaft weiterhin Zahlungen der Leasing-Raten sowie ggf. auch zusätzlich Schadensersatz verlangen.
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