Unser Leasinglexikon vermittelt Ihnen wichtige Sachverhalte und Informationen rund um das Thema Leasing. Ideal, um sich über Leasing zu informieren. Klicken Sie auf einen Buchstaben, um die Begriffserläuterungen zu erreichen.
** a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z Gesamt
Umdeutung
Von (steuerlicher) Umdeutung spricht man, wenn die Finanzverwaltung bei der Prüfung der steuerlichen Zurechnung des Leasing-Objekts zu einem anderen Ergebnis gelangt als von Leasing-Geber und Leasing–Nehmer angestrebt wird. So kann beispielsweise eine abweichende Einschätzung hinsichtlich des Vorliegens von Spezial-Leasing dazu führen, dass die Finanzverwaltung das Leasing-Objekt bei einem ansonsten erlasskonformen Vertrag dem Leasing-Nehmer anstatt dem Leasing-Geber zurechnet.
Umtausch
Wenn ein Leasing-Objekt während der Dauer des Leasing-Vertrages gegen ein anderes ausgetauscht werden soll, z. B. um geänderten betrieblichen oder technischen Anforderungen des Leasing-Nehmers Rechnung zu tragen, kommt es zur sog. Umtauschabrechnung. Auf den Ablösebetrag wird der Verwertungserlös des zurückgegebenen Leasing-Objektes angerechnet. Über das neue Leasing-Objekt wird ein neuer Leasing-Vertrag mit neuer Laufzeit abgeschlossen.
Untergang
Der Untergang des Leasing-Objekts kann z. B. durch Unfall, Brand, Blitz-Stromschlag o. ä. Schadensereignisse verursacht werden. Im Mobilien-Leasing trägt der Leasing-Nehmer die Gefahr des Untergangs; er ist vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt angemessen zu versichern. Reicht im Schadensfall die Versicherungsleistung nicht aus, um den Barwert der noch ausstehenden Leasing-Raten sowie eines kalkulierten Restwertes zu decken, hat der Leasing-Nehmer für den Differenzbetrag aufzukommen.
LeasingUnion
Heinrich-Welken-Str. 11
59069 Hamm
Telefon 0 23 85 - 18 35
Telefax 0 23 85 - 94 01 80